Grüne Zukunft sichern

 

Kleingärten brauchen Unterstützung

 

 

Ein Kleingarten was ist das eigentlich?


Als Kleingarten, auch Schrebergarten oder Parzelle genannt, bezeichnet ein eingezäuntes Stück Land das in einer Anlage von Grundstücken liegt. Die Gärten werden von Vereinen (Kleingärtnervereinen, Kleingartenvereinen) verwaltet und günstig an die Mitglieder der Vereine verpachtet.

Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) gibt die Legaldefinition:

§ 1 Begriffsbestimmungen

(1) Ein Kleingarten ist ein Garten, der
  1. dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbau-erzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient (kleingärtnerische Nutzung) und
  2. in einer Anlage liegt, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern, zusammengefaßt sind (Kleingartenanlage).

(2) Kein Kleingarten ist

  1. ein Garten, der zwar die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt, aber vom Eigentümer oder einem seiner Haushaltsange-hörigen im Sinne des § 18 des Wohnraumförderungsgesetzes genutzt wird (Eigentümergarten);
  2. ein Garten, der einem zur Nutzung einer Wohnung Berechtigten im Zusammenhang mit der Wohnung überlassen ist (Wohnungsgarten);
  3. ein Garten, der einem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag überlassen ist (Arbeitnehmergarten);
  4. ein Grundstück, auf dem vertraglich nur bestimmte Gartenbauerzeugnisse angebaut werden dürfen;
  5. ein Grundstück, das vertraglich nur mit einjährigen Pflanzen bestellt werden darf (Grabeland).
(3) Ein Dauerkleingarten ist ein Kleingarten auf einer Fläche, die im Bebauungsplan für Dauerkleingärten festgesetzt ist.

 

 

Wozu gibt es Kleingärten?


Kleingärten sollen der Erholung in der Natur dienen und Stadtbewohnern nach dem Vorbild alter Bauerngärten den Anbau von Obst und Gemüse ermöglichen. Heute findet man in diesen Gärten aber auch Zierpflanzen und Rasenflächen. In der Regel befindet sich eine Laube (sprich ein Häuschen) auf jeder Parzelle einer Gartenanlage. Geregelt wird das Kleingartenleben durch die jeweilige Kleingartenordnung / Satzung eines jeden Vereins und das Bundeskleingartengesetz (BKleingG).

 

Die meisten Vereine haben sich dem schonenden Umgang mit der Natur verschrieben, ihre Mitglieder setzen dann auf biologische Schädlingsbekämpfung, und die Pflege alter Obst- und Zierpflanzensorten. Fachberater in den Vereinen helfen beim biologischen Anbau oder bei der Auswahl standortgerechter, widerstandsfähiger Pflanzen.

 

 

Soziale Funktionen von Kleingärten


Das Office International du Coin de Terre et des Jardins Familiaux, eine seit 1926 bestehende Vereinigung von über drei Millionen europäischer Kleingärtnern, beschreibt die sozialen Funktionen von Kleingärten wie folgt:

 

  • Der Allgemeinheit bieten die Kleingärten eine bessere Lebensqualität in den Städten durch Lärmverringerung, Staubbindung, Durchgrünung, Auflockerung der Bebauung, Biotop- und Artenschutz, Lebensraumvernetzung und klimatische Auswirkungen.
  • Familien bieten die Kleingärten eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung; eine gärtnerische Betätigung und das preiswerte Züchten von gesundem Gemüse; das persönliche Erlebnis vom Säen, Wachsen, Gedeihen und Ernten von gesundem Gemüse; ein Gegengewicht zum Leben in Betonburgen und auf Asphaltflächen; Förderung von harmonischen zwischenmenschlichen Beziehungen; einen direkten Kontakt mit der Natur.
  • Kindern und Jugendlichen bieten die Kleingärten Ausgleich für die oft fehlenden Spielplätze; ein Spiel- und Kommunikationsfeld; Erlebnisräume in der Natur und Wahrnehmung ihrer natürliche Zusammenhänge; Anschauungsunterricht in Biologie.
  • Arbeitslosen bieten die Kleingärten das Gefühl, gebraucht zu werden und noch dazu zugehören; ein Mittel den Müßiggang zu vermeiden; ein Zuschuss an frischem Gemüse zu einem Minimalpreis.
  • Immigranten bieten die Kleingärten eine Möglichkeit Kontakte zu knüpfen und sich besser im Aufnahmeland zu integrieren (siehe auch „Interkulturelle Gärten“).
  • Berufstätigen bieten die Kleingärten eine Entspannung vom Arbeitsstress durch gesunde Betätigung; eine ideale Alternative zum Arbeitsalltag.
  • Behinderten bieten die Kleingärten einen Ort an dem er am Vereinsleben teilnimmt, Kontakte knüpft und so der Isolierung entgeht; das Erleben vom Säen und Pflanzen, vom Wachsen, Gedeihen und Ernten.
  • Senioren bieten die Kleingärten einen Ort des Gesprächs und der Ruhe durch die Zusammenführung von Menschen mit gleichen Interessen; über Jahre gewachsene Kontakte; individuelle Selbstverwirklichung und Beschäftigung im 3. Lebensabschnitt im eigenen Garten.

 

Die sozialen und ökologischen Funktionen des europäischen Kleingartenwesens finden mittlerweile auch Eingang in die entwicklungspolitische Zusammenarbeit. Seit 2003 sind z.B. auf den Philippinen mehrere Kleingartenanlagen für städtische Arme mit Unterstützung deutscher und belgischer Partner entstanden. 

 

 

Geschichte


Vorläufer der Kleingärten waren zu Beginn des 19. Jahrhundert die sogenannten Armengärten. Ihre Anlage erfolgte auf Initiative von wohlmeinenden Landesherren, Fabrikbesitzern, Stadtverwaltungen und Wohlfahrtsorganisationen und war eine von vielen Maßnahmen, um dem großen Problem der Armut entgegen zu wirken. Es hatte seine Ursache im sprunghaften Anwachsen der Bevölkerung. Als eine der ersten Armengärtenanlagen im heutigen Deutschland gelten die parzellierten Gärten, die auf Anregung des Landgrafen Carl von Hessen um 1806 im damals noch dänischen Kappeln an der Schlei angelegt wurden (sog. Carlsgärten). Das Hauptziel war es, dem Hunger und der Verarmung entgegenzuwirken. 1826 existierten solche Gärten bereits in 19 Städten. 1830 folgte in Kiel die „Gesellschaft freiwilliger Armenfreunde“ dem Beispiel. Auf dem „Prüner Schlag“ wurden Parzellen aus städtischem Besitz mit der bis heute gültigen Größe von 400 Quadratmeter ausgewiesen und für geringe Pacht vergeben. Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden in vielen Städten Armengärten und insbesondere in Berlin die Laubenkolonien des Roten Kreuzes („Rotkreuzgärten“) und der Arbeiterbewegung („Arbeitergärten“) sowie die Gärten der Bahnlandwirtschaft („Eisenbahnergärten“). Auch im Ruhrgebiet entstanden viele Anlagen. Der Kleingartenverein Styrum wurde 1931 gegründet, zu einer Zeit also als wieder einmal viele Menschen arbeitslos waren und Hunger leiden mussten. In den Kriegs- und Nachkriegsjahren sicherten die Kleingärten mancher Familie das Überleben, und die erhaltenen Lauben dienten als Zuflucht für jene, die das Dach über dem Kopf verloren hatten.

 

 

Der Bestand an Kleingärten ist bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.

 

Kleingärten müssen auch in Zukunft für alle Schichten der Bevölkerung bezahlbar bleiben. Gemeinsam mit unseren egagierten Interessenvertretern, treten wir für ein bewahrendes und wachsendes Grün in der Stadt Frankfurt am Main - der Green City - und damit für eine bedarfsgerechte und dauerhafte sowie zukunftorientierte Versorgung mit Kleingärten ein.

 

Moderne Städtebaupolitik darf nicht nur am Wohnungsbau mit seiner infrastrukturellen Erschließung (Straßenbau) zu erkennen sein. Eine bedarfsdeckende Weiterentwicklung des Stadtgrüns und damit die Einplanung von Kleingartenflächen sind stets und konsequent immer miteinzuplannen und zu realiseren.

 

Damit verbinden wir konkrete Erwartungen und objektive Diskussionsbereitschaft an die politischen Entscheidungsträger auf  kommunaler Ebene, Landes- und Bundesebene mit ergebnis- und zielorientiertem Handeln.

 

Somit ist bei großen Infrastrukturprogrammen, die den Städtebau betreffen, die Weiterentwicklung von Grün- und Kleingarten-flächen immer explizit als mögliche Maßnahme zu nennen und zu berücksichtigen.

 

Besonders in Zeiten mit steigenden Bevölkerungszahlen bietet die Neuformulierung von Ausgleichs- und Kompensations-regelungen Chancen für den gesamten Bereich der Stadtentwicklung. Werden dauerhaft ökologisch aufgewertete Kleingartenanlagen als Kompensationsflächen anerkennt, können die Ansprüche von Mensch, Natur und Stadtplanung in Einklang gebracht werden.

 

Nur wenn diese Forderungen erfüllt werden, werden  auch in Zukunft Kleingärten ihre Funktion als grüne und soziale Infrastruktur erfolgreich erüllen können. Die Erhaltung und Entwicklung von Kleingartenflächen in urbanen Räumen und Metropolen sowie eine behutsame Anpassung unter Einbindung aller dort ansässigen Akteure, sind deshalb die Wegweisende Ausrichtung für die Arbeit eines zukunftorientiertes Kleingartenwesen.