Grüne Zukunft sichern
Kleingärten brauchen Unterstützung
Ein Kleingarten was ist das eigentlich?
Als Kleingarten, auch Schrebergarten oder Parzelle genannt, bezeichnet ein eingezäuntes Stück Land das in einer Anlage von Grundstücken liegt. Die Gärten werden von Vereinen (Kleingärtnervereinen,
Kleingartenvereinen) verwaltet und günstig an die Mitglieder der Vereine verpachtet.
(2) Kein Kleingarten ist
Wozu gibt es Kleingärten?
Kleingärten sollen der Erholung in der Natur dienen und Stadtbewohnern nach dem Vorbild alter Bauerngärten den Anbau von Obst und Gemüse ermöglichen. Heute findet man in diesen Gärten aber auch
Zierpflanzen und Rasenflächen. In der Regel befindet sich eine Laube (sprich ein Häuschen) auf jeder Parzelle einer Gartenanlage. Geregelt wird das Kleingartenleben durch die jeweilige
Kleingartenordnung / Satzung eines jeden Vereins und das Bundeskleingartengesetz (BKleingG).
Die meisten Vereine haben sich dem schonenden Umgang mit der Natur verschrieben, ihre Mitglieder setzen dann auf biologische Schädlingsbekämpfung, und die Pflege alter Obst- und Zierpflanzensorten. Fachberater in den Vereinen helfen beim biologischen Anbau oder bei der Auswahl standortgerechter, widerstandsfähiger Pflanzen.
Soziale Funktionen von Kleingärten
Das Office International du Coin de Terre et des Jardins Familiaux, eine seit 1926 bestehende Vereinigung von über drei Millionen europäischer Kleingärtnern, beschreibt die sozialen Funktionen von
Kleingärten wie folgt:
Die sozialen und ökologischen Funktionen des europäischen Kleingartenwesens finden mittlerweile auch Eingang in die entwicklungspolitische Zusammenarbeit. Seit 2003 sind z.B. auf den Philippinen mehrere Kleingartenanlagen für städtische Arme mit Unterstützung deutscher und belgischer Partner entstanden.
Geschichte
Vorläufer der Kleingärten waren zu Beginn des 19. Jahrhundert die sogenannten Armengärten. Ihre Anlage erfolgte auf Initiative von wohlmeinenden Landesherren, Fabrikbesitzern, Stadtverwaltungen und
Wohlfahrtsorganisationen und war eine von vielen Maßnahmen, um dem großen Problem der Armut entgegen zu wirken. Es hatte seine Ursache im sprunghaften Anwachsen der Bevölkerung. Als eine der ersten
Armengärtenanlagen im heutigen Deutschland gelten die parzellierten Gärten, die auf Anregung des Landgrafen Carl von Hessen um 1806 im damals noch dänischen Kappeln an der Schlei angelegt wurden
(sog. Carlsgärten). Das Hauptziel war es, dem Hunger und der Verarmung entgegenzuwirken. 1826 existierten solche Gärten bereits in 19 Städten. 1830 folgte in Kiel die „Gesellschaft freiwilliger
Armenfreunde“ dem Beispiel. Auf dem „Prüner Schlag“ wurden Parzellen aus städtischem Besitz mit der bis heute gültigen Größe von 400 Quadratmeter ausgewiesen und für geringe Pacht vergeben. Mitte des
19. Jahrhunderts entstanden in vielen Städten Armengärten und insbesondere in Berlin die Laubenkolonien des Roten Kreuzes („Rotkreuzgärten“) und der Arbeiterbewegung („Arbeitergärten“) sowie die
Gärten der Bahnlandwirtschaft („Eisenbahnergärten“). Auch im Ruhrgebiet entstanden viele Anlagen. Der Kleingartenverein Styrum wurde 1931 gegründet, zu einer Zeit also als wieder einmal viele
Menschen arbeitslos waren und Hunger leiden mussten. In den Kriegs- und Nachkriegsjahren sicherten die Kleingärten mancher Familie das Überleben, und die erhaltenen Lauben dienten als Zuflucht für
jene, die das Dach über dem Kopf verloren hatten.
Der Bestand an Kleingärten ist bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.
Kleingärten müssen auch in Zukunft für alle Schichten der Bevölkerung bezahlbar bleiben. Gemeinsam mit unseren egagierten Interessenvertretern, treten wir für ein bewahrendes und wachsendes Grün in der Stadt Frankfurt am Main - der Green City - und damit für eine bedarfsgerechte und dauerhafte sowie zukunftorientierte Versorgung mit Kleingärten ein.
Moderne Städtebaupolitik darf nicht nur am Wohnungsbau mit seiner infrastrukturellen Erschließung (Straßenbau) zu erkennen sein. Eine bedarfsdeckende Weiterentwicklung des Stadtgrüns und damit die Einplanung von Kleingartenflächen sind stets und konsequent immer miteinzuplannen und zu realiseren.
Damit verbinden wir konkrete Erwartungen und objektive Diskussionsbereitschaft an die politischen Entscheidungsträger auf kommunaler Ebene, Landes- und Bundesebene mit ergebnis- und zielorientiertem Handeln.
Somit ist bei großen Infrastrukturprogrammen, die den Städtebau betreffen, die Weiterentwicklung von Grün- und Kleingarten-flächen immer explizit als mögliche Maßnahme zu nennen und zu berücksichtigen.
Besonders in Zeiten mit steigenden Bevölkerungszahlen bietet die Neuformulierung von Ausgleichs- und Kompensations-regelungen Chancen für den gesamten Bereich der Stadtentwicklung. Werden dauerhaft ökologisch aufgewertete Kleingartenanlagen als Kompensationsflächen anerkennt, können die Ansprüche von Mensch, Natur und Stadtplanung in Einklang gebracht werden.
Nur wenn diese Forderungen erfüllt werden, werden auch in Zukunft Kleingärten ihre Funktion als grüne und soziale Infrastruktur erfolgreich erüllen können. Die Erhaltung und Entwicklung von Kleingartenflächen in urbanen Räumen und Metropolen sowie eine behutsame Anpassung unter Einbindung aller dort ansässigen Akteure, sind deshalb die Wegweisende Ausrichtung für die Arbeit eines zukunftorientiertes Kleingartenwesen.